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Die Berechnung und der Bau von Mastgründungen sind nach DIN VDE 0211 durchzuführen. Für die Belastungsannahmen bei Lichtmasten ist zusätzlich DIN EN 40 zu beachten.
Die Maste werden in den meisten Fällen im Erdboden gegründet oder mittels einer Flanschplatte auf Bauwerken oder Fundamenten mit Schraubverbindungen befestigt.
Ein Beispiel für eine Mastgründung zeigt
Abb. 1. Fundamentrohre gemäß Abb. 2 sind dabei sehr empfehlenswert.
Bei den Leuchtenmasten ist die Zone von 20 bis 30 cm ober- und unterhalb der Erdoberfläche Korrosionsangriffen in besonders starkem Maße ausgesetzt.
Als zusätzlicher Korrosionsschutz haben sich Kunststoffmanschetten, die nach dem Verzinken und Beschichten aufgebracht werden, gut bewährt.
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Quelle: http://2k-leuchten.de/Mastgr%C3%BCndungen